Steuererklaerung-Polizei.de

 

Die Online-Steuererklärung.
Optimiert für alle Polizisten.

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Von Experten für Sie entwickelt, damit Ihre Steuererklärung einfach und korrekt ist.

Seit 2019
Offizieller Partner der

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Steuererklärung selber machen

Steuererklaerung-Polizei.de

Holen Sie sich Geld zurück für Fahrt-/Reisekosten, Uniform, Telefonkosten oder Auslandseinsatz:
Steuererklaerung-Polizei.de hilft Ihnen, sich zu viel gezahlte Einkommensteuern zu sichern.
Auch für Paare, bei denen ein Partner kein Polizist ist.

Auch bekannt aus:

DP
ComputerBild
PC Magazin
Chip
Macwelt
CT

Daten einfach eingeben

Steuererklaerung-Polizei.de bietet Ihnen alles, um Ihre Angaben richtig und sicher einzutragen.
Mit dem einfachen Online-Formular starten Sie sofort und behalten immer den Überblick, von persönlichen Angaben bis zu wertvollen Steuertipps.

Steuererklärung sicher abgeben

Alle Angaben werden automatisch auf Richtigkeit und Plausibilität geprüft. Danach übermitteln Sie mit Steuererklaerung-Polizei.de Ihre Steuererklärung sicher an das Finanzamt und prüfen anschließend den Steuerbescheid.

Überall online bearbeiten

Nutzen Sie Steuererklaerung-Polizei.de auf all Ihren Geräten mit Webbrowser – Windows, Mac, Linux, iPhone, iPad und Android – damit Sie jederzeit und überall Zugriff auf Ihre Eingaben und Steuererklärungen und -bescheide haben.
Bald auch als App für Tablets und Smartphones.

Leistung

Alles, was Sie für Ihre Steuererklärung brauchen:

Kostenloser Test

Erst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlen

Keine Installation

Sofort starten: Ohne Download und Installation von Software, Updates

Leichte Dateneingabe

Interview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der Rückerstattung

Übernahme der Vorjahresdaten

Aus vorherigen Steuererklärungen mit Steuererklaerung-Polizei.de

Checkliste Steuerbelege

Die richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahren

Prüfung der Eingaben

Alle Daten werden auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft

Persönliche Hilfe

Unser Kundenservice hilft immer gern! Wochentags von 9 - 17 Uhr.

Vom Finanzamt bevorzugt

Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung

Individuelle Steuertipps

Tipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale Rückerstattung

 

Blog

Steuerwissen

  • Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 EUR im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören vor allem hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die ein selbstständiger Dienstleister beauftragt wird.

    weiter

  • Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ vom 4.8.2019 wurde zur Ankurbelung der Investitionstätigkeit in neue Mietwohnungen eine befristete Sonderabschreibung nach § 7b EStG eingeführt.

    weiter

  • Sowohl der Trennungsunterhalt an den getrennt lebenden Ehegatten als auch der nacheheliche Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten schmälern das verfügbare Einkommen zumeist erheblich.

    weiter

  • Außerordentliche Einkünfte, wie Abfindungen, Entschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, sind nach der sogenannten Fünftelregelung gemäß § 34 EStG steuerbegünstigt. Dadurch soll die Progressionswirkung des Steuertarifs infolge Zusammenballung von Einkünften etwas abgemildert werden.

    weiter

  • Vor vielen Jahren gab es neben der linearen Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen auch eine degressive Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen. Die degressive AfA wurde im Jahre 2006 für neue Wohngebäude abgeschafft.

    weiter

  • Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte im Jahre 2020 entschieden, dass eine am Markt übliche Widerrufsbelehrung den Verbraucher nicht „klar“ und „prägnant“ über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt hat (EuGH-Urteil vom 26.3.2020, C-66/19).

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  • Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 EUR im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören vor allem hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die ein selbstständiger Dienstleister beauftragt wird.

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    Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ vom 4.8.2019 wurde zur Ankurbelung der Investitionstätigkeit in neue Mietwohnungen eine befristete Sonderabschreibung nach § 7b EStG eingeführt.

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  • Sowohl der Trennungsunterhalt an den getrennt lebenden Ehegatten als auch der nacheheliche Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten schmälern das verfügbare Einkommen zumeist erheblich.

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    Außerordentliche Einkünfte, wie Abfindungen, Entschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, sind nach der sogenannten Fünftelregelung gemäß § 34 EStG steuerbegünstigt. Dadurch soll die Progressionswirkung des Steuertarifs infolge Zusammenballung von Einkünften etwas abgemildert werden.

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  • Vor vielen Jahren gab es neben der linearen Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen auch eine degressive Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen. Die degressive AfA wurde im Jahre 2006 für neue Wohngebäude abgeschafft.

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    Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte im Jahre 2020 entschieden, dass eine am Markt übliche Widerrufsbelehrung den Verbraucher nicht „klar“ und „prägnant“ über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt hat (EuGH-Urteil vom 26.3.2020, C-66/19).

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